Viele Menschen denken bei dem Stichwort finanzielle Absicherung eher an die Rente und sorgen fürs Alter vor. Aber wer seinen Beruf schon frühzeitig aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, hat nicht sehr umsichtig gehandelt, wenn er sich auf eine Rente vom Staat verlassen hat. Denn seit 2001 bietet dieser nur noch sehr beschränkt Sicherheit im Falle einer Erwerbsunfähigkeit. Ab Jahrgang 1961 erhalten die Betroffenen nur dann die volle Erwerbsminderungsrente, wenn sie nicht mehr als drei Stunden am Tag in einem beliebigen Beruf arbeiten können. Ist dies jedoch der Fall gibt es vom Staat nur die Hälfte des Höchstsatzes, der gerade einmal bei einem Drittel des letzten Bruttoeinkommens liegt und auch nach oben hin bis zu einem bestimmten Höchstsatz gedeckelt ist, der weit unter 1000 Euro im Monat liegt.
Tag: Erwebsminderung
Berufsunfähigkeitsversicherung – ein wichtiger Schutz
Geschrieben
von Deborah Seifert
Seite 1 von 11
