Leasen, das heißt mieten
Viele gehen davon aus, das es heißt: “billig ein neues Auto fahren” oder “erst zinsfrei Raten zahlen, dann kaufen”. Nein, das heißt es nicht, und genau hier liegt der Hase im Pfeffer begraben. Viele wissen nicht, worauf sie sich genau einlassen und zahlen am Ende kräftig drauf. Vor allem Leasing im privaten Bereich sollte gründlich überdacht werden. Vorteile, Nachteile, zu erwartende Kosten und eventuelle Einsparungsmöglichkeiten müssen in Erwägung gezogen werden und mit in dei Rechnung einfließen. Denn die wenigsten Leasing-Verträge sind so unkompliziert und vermeintlich günstig wie in der Reklame beworben.
Leasing – Bedingungen, Rechte & Pflichten
Wenn wir im Volksmund vom Autoleasing sprechen, meinen wir meist die Mietung eines Autos für mittel- oder längerfristigen Gebrauch.
Im Gegensatz zum normalen Mieten, wie wir es von Immobilien kennen, muss der Leasing-Nehmer Wartungsarbeiten, Instandsetzungsleistungen und Versicherungen selbst übernehmen.
Außer der monatlichen Leasingrate, die vorab vereinbart wird, müssen also noch alle Kosten getragen werden, die auch ein Fahrzeugeigentümer zu tragen hätte, nur, dass der Leasing-Nehmer in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht nicht Eigentümer des Fahrzeuges ist, das bleibt bis zum Ende des Vertrages der Leasing-Geber.
Während im Fall einer normalen Miete eine feste Mietdauer mit der Möglichkeit einer Verlängerung vereinbart wird, legen sich die Vertragspartner beim Leasen von Vornherein auf eine bestimmte Grunddauer fest, die nicht zwangsläufig verlängert werden kann.
Leasing-Geber können Herstellungsfirmen sein, aber auch freie Leasing-Gesellschaften und Banken bieten Auto-Leasing an.
Autoleasing – Vor- & Nachteile
Dass Leasen im gewerblichen Bereich Vorteile bietet, wissen viele aus dem Job. Die Leasing-Raten sind steuerlich absetzbar, der geleaste Wagen ist Bilanzneutral und finanziert sich mehr oder weniger selbst, denn während das Unternehmen ihn bezahlt, verdient es mit dem Wagen Geld. Die Raten stehen von vornherein fest und es ist möglich, gleich einen ganzen Fuhrpark (mind. 30 Wagen) zu ordern und große Rabatte abzukassieren. Vorteile dieser Art genießen Privatpersonen nicht. Deren Vorteile belaufen sich auf im Vergleich zur Finanzierung monatlich geringere Raten und die Tatsache, immer ein neues Auto zu fahren.
Was viele Privatpersonen dabei jedoch vergessen: die geringen Raten ergeben sich daraus, dass nicht das Auto, sondern lediglich seine Nutzung bezahlt wird. Nach Ablauf des Vertrages sind die Leasing-Nehmer keine Autobesitzer und es ist nicht garantiert, dass sie den Wagen nachträglich kaufen können.
Versteckte Kosten, Probleme mit der Versicherung im Fall eines Autodiebstahls oder Unfalls und der Fakt, dass der Leasing-Nehmer bei vielen Verträgen das volle Risiko über den Wert des Autos zu tragen hat, kommen bei den Nachteilen dazu. Unter Umständen ist der Leasing-Nehmer zusätzlich dazu verpflichtet, bestimmte Kilometerzahlen nicht zu überschreiten beziehungsweise bei Vertragsende einen bestimmten Restwert des Autos zu erreichen – doch dazu mehr in den verschiedenen Vertragsoptionen.
Suchen Sie jetzt nach gut bewerteten Partnern zum Thema Leasing und Finanzierung in Ihrer Nähe!
Geben Sie einfach „Leasing“ und eine Ortsbezeichnung in das Formular ein.
Das Leasing Vertrags-ABC
Eine Privatperson wird zumeist eine Finance-Leasingvertrag wählen, also eine mittel- oder Langfristige Vertragsdauer anstreben und das Objektrisiko durch Versicherungs- und Reparaturkosten selbst tragen. Eine andere Form des Leasings, die hier nicht weiter berücksichtigt werden soll, ist das Operate-Leasing, das ähnlich wie der Vertrag einer normalen Autovermietung (wie im Urlaub) aufgebaut und nur für Unternehmen mit Produktionsengpässen sinnvoll ist.
Grundsätzlich wird bei den meisten Leasingverträgen eine unkündbare Grundlaufzeit vereinbart, die nur aufgrund sehr schwerwiegender Kündigungsgründe aufgelöst werden kann.
Das heißt: Selbst wenn der Leasing-Nehmer das Auto nicht nutzt, muss er die Raten bis Ende der Laufzeit bezahlen. Ein „normales“ Auto könnte man in diesem Fall verkaufen.
Der Leasing-Nehmer kann sich zwischen einem Vollamortisations- und Teilamortisationsvertrag mit Ankaufsrecht und/oder Andienoption entscheiden.
Bei einem Vollamortisationsvertrag werden die Kosten wie Anschaffung, Herstellung, Zinsen und Verwaltung vollständig vom Leasing-Nehmer während der Grundlaufzeit abgedeckt, die Raten geraten höher als bei einem Teilamortisationsvertrag.
Verfügt der Leasing-Nehmer über eine Kaufoption, kann er das Auto nach Ablauf der Grundmietzeit zu einem vorher festgelegten Preis erstehen. Ohne vorher ausgehandelte Kaufoption ist er gezwungen, das Auto zurückzugeben bzw. kann die Miete zu neuen Voraussetzungen verlängern.
Im Falle eines Teilamortisationsvertrages deckt der Leasing-Nehmer nicht alle Kosten der Amortisation ab, die Raten fallen niedriger aus. Meist gibt es ein Ankaufsrecht für den Leasing-Nehmer oder sogar ein Andienungsrecht, das heißt, dem Leasing-Geber wird garantiert, dass der Leasing-Nehmer das Auto nach Ablauf der Grundlaufzeit erwirbt. Der Preis wird bei Vertragsabschluss ausgehandelt und entspricht dem nach Ende der Grundmietzeit zu erwartenden Marktwert. Liegt dieser Preis über dem tatsächlichen Marktwert, kann der Leasing-Geber den Kunden zwingen, das Auto für diesen Preis zu kaufen.
Doch Vorsicht: das heißt nicht, dass der Leasing-Nehmer ein Recht darauf hat, das Auto zu kaufen! Liegt der vorher festgelegte Preis unter dem Marktwert, kann das Leasing-Unternehmen selbst über das Auto verfügen.
Auch im Falle eines Teilamortisationsvertrages ohne Andienungsrecht hat der Leasing-Nehmer nach der Grundmietzeit einen bestimmten Restwert des Autos zu gewährleisten, der bei Vertragsabschluss berechnet wird und nicht dem aktuellen Marktwert entsprechen muss. Erreicht der Leasing-Nehmer diesen errechneten (nicht zwangsläufig den tatsächlichen!) Wert nicht, weil beispielsweise Beulen oder Kratzer vorliegen, muss er die Differenz nachzahlen.
Oft streiten sich hier Leasing-Unternehmen und Kunden über den Unterschied zwischen normaler Abnutzung und tatsächlichen Schäden. Liegt der Restwert bei einem Teilamortisationsvertrag mit Mehrerlösbeteiligung über dem errechneten, bekommt der Leasing-Nehmer 75% der Differenz ausbezahlt.
Oft werden bei Abschluss des Vertrages weitere Bedingungen über den Zustand des Autos bei Abgabe ausgehandelt. Beispielsweise kann die Klausel enthalten sein, dass eine bestimmte Kilometeranzahl nicht überschritten werden darf. Fährt der Leasing-Nehmer mehr als vereinbart, muss er bei Abgabe eine Ausgleichszahlung leisten. Wie viel ein zu viel gefahrender Kilometer kostet, wird vorher festgelegt. Wurden weniger Kilometer gefahren, erhält der Leasing-Nehmer einen Ausgleich, meist jedoch nicht in der gleichen Höhe und nur bis zu 10.000 Kilometer.
Probleme: Diebstahl, Unfall oder Zahlungsunfähigkeit
Im Fall eines Unfalls oder Diebstahls bezahlt die Versicherung den Zeitwert des Autos, nicht den Betrag, den das Leasingunternehmen haben möchte. Die Differenz muss der Leasing-Nehmer bezahlen, er hat also kein Auto aber jede Menge Kosten.
Werden die Vertragsbedingungen bei Abgabe nicht erfüllt, sind Sie verpflichtet, hohe Nachzahlungen zu leisten, mit denen Sie auf mehr Kosten als bei einem finanzierten Wagen kommen. Ein Auto haben Sie danach immer noch nicht.
Das größte Problem ist damit, dass es nicht das eigene Auto ist. Wenn Sie die Leasing-Raten nicht decken können, kündigt der Leasing-Geber den Vertrag fristlos, nimmt das Auto zurück und fordert Schadensersatz. Rechte auf das Auto haben Sie nicht, denn Sie sind nicht der Eigentümer.
Autoleasing – Fazit
Als Privatperson sollte man sich vorher darüber klar werden, warum man ein Auto least. Haben Sie die Vorstellung, bei geringen Finanzierungsraten später entscheiden zu können, ob Sie das Auto erwerben, ist Leasing nach Ansicht vieler Finanzberater nicht zu empfehlen. Ob Sie das Auto kaufen dürfen, bestimmt immer der Vermieter, den Preis bestimmt dieser ebenfalls. Möglicherweise sind Sie am Ende gezwungen, das Auto zu einem überteuerten Preis zu erwerben und zahlen mehr als bei einer Finanzierung.
Wollen Sie aber jederzeit ein neues Auto fahren, das Sie später nicht kaufen wollen, fahren Sie mit einem Leasing-Vertrag wahrscheinlich gut – je nachdem, welchen Vertrag sie vereinbaren und ob Sie die ausgehandelten Bedingungen einhalten können.
Vorab ist es immer empfehlenswert, die Vertragsbedingungen genau zu überprüfen: Wann beginnt Warenwertminderung durch Beschädigung, wann ist es noch Verschleiß? Lassen Sie sich am besten Fotos mit Beispielen zeigen. Fragen Sie ebenfalls nach Freibeträgen, also wie hoch die Toleranzgrenze bei Übertretung der vereinbarten Kilometerhöchstgrenze ausfällt. Auf den Seiten von KennstDuEinen.de finden Sie schnell und einfach zahlreiche verlässliche Kontakte in Ihrer Nähe zum Thema Fahrzeugleasing u. Co.
Bildquelle:
„Automarkt“ © 2011 auto im vergleich/pixelio.de
„Autokauf“ © 2011 isektivor211/pixelio.de
„Klimakiller“ © 2011 weltmanizer/aboutpixel.de
„Autobahn-Unfall mit PKW und Polizei“ © 2011 Rainer Sturm/pixelio.de

Auto Leasing Vergleich – und was man beachten sollte.
Vorab sollte man überlegen welche Leasingvariante man wählt.
Möchte man am Ende der Laufzeit das Fahrzeug wieder abgeben ist ein Kilometerleasing warscheinlich die bessere Form. Möchte man das Fahrzeug am Ende übernehmen, sollte man auf alle Fälle einen Restwertvertrag mit einem fairen Restwert wählen!
Ganz Wichtig!
Ein Leasingvergleich an Hand von Leasingfaktor oder höhe der Leasingrate ist nicht transparent! Am Ende der Laufzeit dürfen keine versteckten Kosten die “günstige Rate” im Gesamtpaket wieder verteuern!
Besuchen Sie meine Homepage: http://www.Leasingmaschine.de
Mit freundlichen Grüßen
Armin Bölke