Das Thema Altersvorsorge existiert im Prinzip, seit es Menschen gibt. Schon früher unterstützte und finanzierte die leistungsfähige- und arbeitende Generation die Alten und Schwachen des gemeinsamen Verbundes. In vergangenen Zeiten war jedoch nicht der Staat für die Versorgung der Rentner zuständig, sondern der Familienverband.
Hier musste man früh dafür sorgen, Kinder zu bekommen und Sachleistungen wie eigene Immobilien oder landwirtschaftliche Flächen anzuhäufen. Die gesetzliche Rente gibt es erst seit Bismarck, der eine Altersrente einführte. Perspektivisch wird die Altersvorsorge jedoch durch die wirtschaftlichen Entwicklungen wieder stärker zur Privatsache werden.
Heute werden die aktuellen Renten durch das sogenannte Umlageverfahren finanziert. Die Rentenzahlungen, die die Arbeitnehmer leisten, werden nicht angespart, sondern direkt an die heutigen Rentner weitergeleitet. Dieses Verfahren wird auch Generationsvertrag genannt. Das Thema Altersvorsorge betrifft jeden Arbeitnehmer unabhängig von seinem Alter und seinem Einkommen. Dabei gilt: Je früher man sich um die eigene Altersvorsorge Gedanken macht, desto besser.
Private Altersvorsorge als Schutz gegen Altersarmut
Die Entwicklung der gesetzlichen Rente ist weitgehend abzusehen. Das Renteneintrittsalter steigt und die Bevölkerungszahlen der nachfolgenden Generation, die zukünftig in die Rentenkasse einzahlen, sinken. Daher ist schon jetzt klar, dass die Einkünfte im Alter neben der gesetzlichen Rente zusätzlich aufgestockt werden müssen.
Für das Thema Altersvorsorge gibt es kein Pauschalpaket. Jeder Mensch lebt in anderen sozialen Verhältnissen und braucht eine individuelle Altersvorsorge. Schließlich will jeder Mensch im Alter so weiterleben, wie gewohnt und die Zeit ohne Einschränkungen genießen können. Die gesetzliche Rente wird perspektivisch nur noch den Basisbedarf bedienen. Prognosen zufolge, werden die gesetzlichen Renten für nachfolgende Rentnergenerationen nur noch 50 – 60% des letzten Einkommens betragen. In Anbetracht dieser Zahlen empfiehlt es sich, rechtzeitig weitere Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen.
Die eigene Altersvorsorge sollte sich dabei aus mehreren Bausteinen zusammen setzten: Die gesetzliche Rente, Altersversicherungen und die private Vorsorge.
Private Rentenversicherungen
Private Rentenversicherungen verfolgen das Ziel, über einen längeren Zeitraum Kapital anzusparen. Dieses wird am Ende der Sparphase entweder in einer einmaligen Ausschüttung eines festgesetzten Geldbetrages oder in Form einer lebenslangen monatlichen Rente gezahlt.
Je früher man damit beginnt, Einzahlungen in die private Rentenversicherung zu leisten, desto geringer werden die monatlichen Beiträge sein. Für die private Rentenversicherung gibt es zwei gängige Modelle: Die Rürup-Rente und die Riester-Rente. Aber: die private Rentenversicherung ist lediglich eine Säule der Altersvorsorge, die eine spätere gesetzliche Rente in der Regel auffüllen, aber nicht ersetzen kann.
Riester-Rente

Die Riester-Rente kann bei verschiedenen Anbietern abgeschlossen werden, beispielsweise in Form von Bausparverträgen, Fonds oder als klassische Rentenversicherung. Da es sich um eine freiwillige Versicherung handelt, wird sie gleichzeitig vom Staat gefördert. Die Vorsorgeaufwendungen sind sogar bis zu einer Grenze von 2100,- € steuerlich absetzbar.
Die Riester-Rente hat für Sparer viele Vorteile. Neben den steuerlichen Vergünstigungen zahlt der Staat für den Abschluss einer Riester-Rente finanzielle Zulagen. Die Riester-Rente ist eine sichere Sparanlage: Das Geld bleibt garantiert erhalten. Voraussetzung ist nur, dass der Sparer auch den Zeitraum der Sparphase durchhält.
Wer unerwartet arbeitslos wird, muss nicht befürchten, dass er erst Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wenn die Riester-Rente aufgebraucht ist. Die Riester-Rente dient nicht als Berechnungsgrundlage für Arbeitslosengeld oder Harz IV-Leistungen. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Beitragszahlungen für einen bestimmten Zeitraum auszusetzen, wenn es die finanzielle Lage des Sparers gerade nicht anders zulässt.
Die Rürup-Rente
Die Rürup-Rente ist ebenfalls für viele Menschen finanziell attraktiv, die ihre Rente zusätzlich sichern wollen. Auch hier sind die Beitragszahlungen als Sonderausgabe beim Finanzamt steuerlich absetzbar. Im Unterschied zur Riester-Rente steht jedoch nicht eine Einmalzahlung zur Wahl. Nach der Ansparphase werden die eingezahlten Beträge in Form einer lebenslangen Rente wieder ausgeschüttet. Die Ansprüche aus der Rürup-Rente können nicht vererbt und auch nicht veräußert werden.
Die Rürup-Rente kann vor Ende der Ansparphase nicht gekündigt werden; allenfalls lassen sich die Beitragszahlungen im Bedarfsfall stilllegen. Da sie steuerlich starke Vorteile mit sich bringt, ist die Rürup-Rente vor allem für Selbstständige zu empfehlen, die einer hohen Steuerbelastung ausgesetzt sind. Bei Neuabschlüssen anderer Versicherungen zur Altersvorsorge können die Beiträge aktuell nicht mehr als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Auch die Rürup-Rente wird bei Arbeitslosigkeit nicht als Vermögen berücksichtigt. Mit einer Ausschüttung kann erst ab dem 60. Lebensjahr begonnen werden.
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Kapitallebensversicherung
Eine Kapitallebensversicherung kombiniert eine Versicherung für Angehörige im Todesfall mit einer gleichzeitigen Kapitalanhäufung. Zur Kapitallebensversicherung existieren viele kritische Meinungen, denn sie wird für einen langen Zeitraum abgeschlossen und ist vergleichsweise unflexibel. Bei einer frühzeitigen Kündigung entstehen für den Versicherer hohe Verluste.
Bei der Altersvorsorge im Rahmen einer Kapitallebensversicherung bestehen zwei mögliche Auszahlungsmodelle. Wenn die versicherte Person im Zeitraum der Ansparphase verstirbt, wird eine feste Versicherungssumme an den oder die Hinterbliebenen gezahlt.
Erlebt der Versicherungsnehmer das Ende des Beitragszahlungszeitraums, bekommt er den Betrag samt der Erträge in einer Summe ausgezahlt. Die Kapitallebensversicherung ist für konservative Sparer geeignet, die kein Risiko eingehen wollen; das Risiko eines Verlustes ist faktisch nicht vorhanden. Kapitallebensversicherungen dienen daneben auch als Sicherheiten beispielsweise bei privaten Finanzierungen.
Eine Kapitallebensversicherung erzielt leider nur geringe Renditen, die sich auf maximal 3% bis 4% im Jahr belaufen. Versicherungen, die im Rahmen der Altersvorsorge eine Kapitallebensversicherung anbieten, berechnen hohe Verwaltungskosten. Hier ist für Versicherungsnehmer eine unabhängige Beratung wichtig, da der Vertrag meist verbindlich über mehrere Jahrzehnte abgeschlossen wird.
Betriebliche Altersvorsorge
Die Betriebliche Altersvorsorge setzt sich aus Beitragszahlungen des Arbeitnehmers und seines Arbeitgebers zusammen. Die Beiträge des Arbeitnehmers werden direkt von seinem Bruttogehalt abgezogen, diese werden unversteuert vom Arbeitgeber direkt an eine entsprechende Altersvorsorge-Einrichtung weitergeleitet. Der Arbeitgeber leistet außerdem zusätzlich einen vertraglich geregelten Beitrag.
Für die betriebliche Altersvorsorge stehen verschiedene Modelle zur Verfügung:
* direkte Rentenversicherung
* Einzahlung in Pensionskasse
* Unterstützungskasse
* Pensionsfonds
* Pensionszusage
Je nachdem, für welches Modell er sich entscheidet, entstehen für den Arbeitnehmer viele Vorteile. Da die Beiträge direkt vom Bruttogehalt und nicht vom Netto abgezogen werden, sind die gezahlten Beiträge geringer als bei anderen Sparmodellen. Das Einkommen wird für die Höhe der Beiträge nicht wie üblich versteuert. Bis zu einer gewissen Grenze entfallen für die Höhe der Beitragszahlungen die Arbeitslosen- Kranken- und Rentenversicherung. Der Arbeitnehmer spart Abgaben und betreibt gleichzeitig eine private Vorsorge fürs Alter
Die betriebliche Altersvorsorge ist Teil des Arbeitsvertrages und eine sichere Möglichkeit zur Altersvorsorge. Auch wenn ein Unternehmen beispielsweise veräußert wird, muss der neue Arbeitgeber die Pflichten der betrieblichen Altersvorsorge übernehmen.
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