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Wöhle, Dröge, Reuter, Backhoff, Dröge, Spengler

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5 von 5 Sternen von insgesamt 1 Bewertung (Letzte Bewertung am 12.12.2011)

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  • Zuverlässiges RA- Team

    Diese Bewertung wurde von A. Z., Duisburg 47057, vom 12.12.2011 , mit 5 von 5 Sternen bewertet.

    Ich durfte die Dienste des RA Herrn Thomas Reuter vor paar Jahren gegen unbegründeten Forderungen meiner damaligen Gegnerin in Anspruch nehmen, die die tatkräftige Hilfe und Unterstützung des RA Herrn Kill aus Herne vergeblich genossen hatte.
    Ich war mit der Leistung des hochgeschätzten RA Herrn Thomas Reuter zufrieden. Er hat gegenüber mir seine Leistung zu vollster Zufriedenheit erbracht.
    Zur Sachlage;
    Im Jahr 2003 hat mich der Herr RA Kill aus Herne im Namen seiner Mandantin aufgefordert, ich solle seiner Mandantin noch 1103, 25€ als Unterhaltsrestschuld nachzahlen. Der Herr RA Kill hat behauptet, ich hätte seiner Mandantin für ein Monat die 200 ,00 als Unterhaltleistung nicht erfüllt, und für die Trennungszeit 50 % der Steuererstattungen gegenüber meiner Finanzkasse noch schuldig wäre.
    Am 17. 09. des Jahres zuvor wurde gerichtlich beschlossen; „für die Dauer der Ehegattenunterhaltsansprüche (Trennungszeit) hat die Klägerin den Anspruch auf 50% der Steuererstattungen des Beklagten, die dieser gegenüber der Finanzkasse aus der steuerlichen Jahresveranlagung hat.
    Obwohl bei der gerichtlichen Vereinbarung, bei der der RA Herr Kill mit formuliert hatte, die Betonung auf Trennungszeit fiel, also erwiesen auf die 11 Monate, wollte der RA Herr Kill bei mir jedoch die 50 prozentigen Ansprüche für seine Mandantin nachhinein für zwei volle Kalenderjahre der steuerlichen Erstattungen gegenüber meiner Finanzkasse zusätzlich durchsetzen.
    Die Trennungszeit bis zur Scheidungsantrag zwischen seiner Mandantin und mir, somit der Unterhaltsleistungsanspruch seiner Mandantin gegenüber mir dauerte erweislich 11 Monate.
    Für die 11 Monate bin ich sehr wohl an seine Mandantin meinen beim Amtsgericht vereinbarten finanziellen jegliche Verpflichtungen pünktlich und korrekt nachgekommen. Beweis; meine ihm zur Überprüfung überlassen Kontoauszüge.
    Da ich bei den ihm zur Überprüfung überlassenen Kontoauszügen paar dafür nicht relevante, zusätzliche Angaben unkenntlich gemacht habe, und der RA Herr Kill bekanntlich sehr allergisch auf Schwärzungen reagiert, hat er meine Kontoauszüge im Ganzen als Gegenbeweis gegenüber der Behauptungen seiner Mandantin nicht anerkannt.
    Da ich seiner Forderungen nicht entsprochen habe, hat der RA Kill gegen mich noch im Jahr 2003 Klage auf Unterhaltsnachzahlung für seine Mandantin eingereicht.
    Auf die vom RA Kill eingereichte Klage hat am 03. 12. das Gericht dank sachlicher, sehr kompetenter Ausführung meines RA Herrn Thomas Reuter beschlossen;
    „Die Klage wird abgewiesen“

    Ich kann nur positives über RA Herrn Thomas Reuter und sein RA- Team berichten. Der Herr RA Thomas Reuter und sein RA-Team sind kompetente, die besten RA in Herne.
    Wenn alle RA so wären, wie der RA Herr Thomas Reuter und sein Team, wäre die Welt gerechter gewesen.
    Bevor er mein Fall übernommen hat, hat er mir ausführlich über Risiken erörtert. Der RA Reuter hat mir klar und deutlich gesagt und gezeigt, dass für ihn der Streitwert zwar lukrativ wäre, aber er setzt seine Prioritäten lieber auf Ehrlichkeit, Wissen und Gewissen, vor allem aber nach der Gesetzgebung.
    Der RA Reuter hatte keine Scheu gehabt, meine Interessen klar und deutlich mit seinen sehr angebrachten Argumenten gegen unbegründete, mit dem Gesetz nicht vereinbarten Forderungen des RA Herrn Kill und seiner Mandantin durchzusetzen. Dafür danke ich ihm immer noch.

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