"Familienrechtsanwalt" aus. Herne
Diese Bewertung wurde von A. Z., Duisburg 47057, vom 27.04.2012 , mit von 5 Sternen bewertet.
Hallo H. B. aus Herne, wenn du meine schlechte Bewertung für RA Herrn Kill nicht verstehst, dann hast du meine Bewertung nicht richtig und aufmerksam gelesen. Wenn du durch falsche und gesetzwidrige Berechnung mehr als 100€ an RA-Gebühren und 50€ an Gerichtkosten bezahlen müsstest, würdest du dann verstehen? ?? Nenne mir nur einen Beruf, der in sich keine berufsbedingte Ausgaben bringt, lese die Leitlinien des OLG Hamm und Vorgaben der Düsseldorfer Tabelle, in denen klar und deutlich steht, dass wie z. B. Gewerkschaftsbeiträge als bereinigtes Einkommen vom Nettolohn abzuziehen seien. Der Herr RA Kill hat bei seiner Berechnung bzgl. meines Einkommens ohne Berücksichtigung der Ausgaben des Bereinigten Einkommens ausgerechnet, so dass der Streitwert anstatt bis 4500€, was richtig wäre, um 36€ auf 4536€ überschritten wurde, somit muss ich ungerechterweise ca. 150€ an RA u. Gerichtskosten bezahlen. Was hat das denn damit zu tun, "dem anderen RA zu gehören"? ??
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