Beratung zur Anspruchstellung, Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall
Diese Bewertung wurde von J. S., Darmstadt 64283 (2), vom 31.05.2012 , mit von 5 Sternen bewertet.
Durch persönliche und telefonische Gespräche habe ich Herrn Ostheim als sympathischen und kompetenten Rechtsanwalt kennengelernt. Er hat durch kompetenten Schriftverkehr unter Darlegung von Fakten den angebotenen Schmerzensgeldbetrag in Höhe von 400,- Euro schließlich auf 2800,- Euro erhöhen können, wofür ich herzlich danke!
