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  • Keine "Vorwarnung" wg. hoher Gebühren für eine lapidare Auskunft

    Diese Bewertung wurde von Frank Rudolph, Rottweil, vom 06.03.2008 , mit 2 von 5 Sternen bewertet.

    Ich hatte eine Erkundigung zu einer verwaltungsrechtlichen Frage und bekam telefonisch eine sehr lapidare Auskunft, da der Fall/die Rechtsstreitigkeit zu dem Zeitpunkt noch nicht weit gediehen war.
    Zu einem späteren Zeitpunkt erhielt ich dafür eine m. E. in keinem Verhältnis stehende Rechnung.
    Das hat mich sehr verärgert, weil
    a) ich aus dieser ersten Einschätzung keinen konkreten Nutzen ziehen konnte
    b) es mir zu keiner Zeit gesagt wurde, dass - und welche!!! - Kosten auf mich zukommen würden
    c) die erste Einschätzung des Rechtsanwaltes - so vorläufig sie auch war - sich später (ich ließ mich durch einen anderen Anwalt vertreten) als unzutreffend herausstellte.



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