Unprofessionell, unsympathisch, inkompetent
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K. K., Rellingen 25462, vom 13.01.2012
, mit 1 von 5 Sternen
bewertet.
Es handelt sich um eine provinzielle Hausverwaltung, die vom Ehemann der im Titel genannten Unternehmerin geführt wird. Warum die Firma auf den Namen der Ehefrau läuft, mag dahin stehen. Es besteht kein Büro, die Verwaltung wird im Privatwohnhaus der Eheleute abgewickelt.
Eigentümerversammlungen müssen kostenpflichtig in einer öffentlichen Gaststätte abgehalten werden. Es besteht im Einfamilienhaus der Eheleute ein kleines "Zimmerchen", welches bis unter die Decke mit Ordern der zu vertretenden Objekte gefüllt ist. Ein einziges Chaos, so etwas haben wir noch nie gesehen.
Der Ehemann antwortete auf die Frage nach seiner Qualifikation, er habe "öffentliches Recht" studiert. Nun ja. Hierzu ist zu sagen, dass die Bezeichnung Hausverwalter in Deutschland ungeschützt ist, so dass quasi jedermann diese führen kann, was wiederum dem Einzug "schwarzer Schafe" in das Gewerbe Vorschub leistet.
Auf Eigentümerversammlungen konnte der hier benannte Hausverwalter Beschlüsse nicht von Nichtbeschlüssen unterscheiden und forderte den von ihm erst eingeführten Verwaltungsbeirat (bei einem Haus mit fünf Parteien drei Verwaltungsbeiräte! ) auf, sein Stimmrecht zur eigenen Entlastung wahrzunehmen. Die so rechtswidrig entstandenen "Beschlüsse" trug er zum Nachteil von Eigentümern in das Versammlungsprotokoll und anschließend sogar in die Beschlusssammlung ein.
Rechtswidrige Beschlüsse wurden ohne Hinweis auf das Prozesskostenrisiko nach Gutsherrenart durchgewunken. Folglich entstanden Prozesskosten nach erhobener Anfechtungsklage zu Lasten der Eigentümermehrheit in Höhe von 7000, 00 Euro, da der Prozess zweitinstanzlich verloren ging.
Prozesskosten wurden faktisch der Instandhaltungsrücklage entnommen und so den bevorzugten unterlegenen Eigentümern rechtswidrig ein „zinsloser Kredit“ über mehrere Jahre bis zur Jahresabrechnung gewährt.
Sämtliche laufende Instandhaltungskosten wurden nicht aus der Rücklage beglichen, wie es üblich ist, sondern laufend umgelegt, so dass die Parteien jährlich mehrere Hundert Euro Nachzahlungen zu begleichen hatten.
Rechtswidrig wurde ein Auftrag zum Fällen von sieben Bäumen ohne Eigentümerbeschluss erteilt. Es musste die Polizei gerufen und Strafanzeige wegen Sachbeschädigung gestellt werden. In einer anschließend einberufenen Schlichtungsverhandlung vor dem Schiedsmann war der sonst so geltungsbedürftige und redselige Herr Hausverwalter außergewöhnlich schweigsam.
Wir sprechen von einem „Verwalter“, der sich von den Mehrheitseigentümern vor jeden rechtswidrigen Karren spannen lässt, um von der Mehrheit wiedergewählt zu werden. Schade nur, wenn rechtskundige Eigentümer dieses Geschäftsgebaren durchschauen und sich auf dem prozessualen Weg zu wehren wissen.
Der Umgangston ist eindeutig. Selbst einfachste Nachfragen, z. B. Einsicht in die Beschlusssammlung, wurden grundsätzlich beantwortet mit: "Sie wollen mich schikanieren. "
Minimalkenntnisse rechtlichen Wissens liegen nicht vor. Eine Eigentümerversammlung dauerte ganze 56 Minuten! Die Hausgeldabrechnung des Jahres 2009 erhielten wir im Dezember 2010. Weitere Jahresabrechnungen wurden frech auf den September vordatiert, gleichwohl diese erst im Dezember zugingen.
Über seinen Anwalt ließ der Herr Hausverwalter uns ausrichten, er wolle nur seine Ruhe haben. Ob das bei der Tätigkeit die richtige Arbeitseinstellung ist? Als wir gerichtlich gegen ihn vorgingen, weil er die ihm anvertrauten Tätigkeiten zu unserem Nachteil ausführte, kündigte er kurzum den Vertrag auf.
Fazit: kluge Eigentümer machen um diesen „Verwalter“ einen weiten, weiten Bogen. Gönnen Sie Ihrer Immobilie und Ihren Nerven einen sachkundigen und sympathischen Hausverwalter.
Der vorliegende Erfahrungsbericht spiegelt die Tatsachen wider. Die Unterlagen wie Eigentümerprotokolle, Schriftverkehr mit dem Verwalter sowie Klageschriften etc. pp können bei uns eingesehen werden.