Alles in allem okay, bis auf mehrere kleinere und einen größeren Punkt:n
Uns wurde zugesagt, was Elementar Bau GmbH jetzt bestreitet, dass einige
kleinere Elektroarbeiten im Keller unentgeltlich durchgeführt werden sollen. Diese Arbeiten tauchten auch folgerichtig nicht im Abnahmeprotokoll und der Schlussrechnung auf. Über vier Wochen später wurde uns dann plötzlich doch eine weitere Rechnung über diese Arbeiten übersandt, deren Begleichung wir selbstverständlich abgelehnt haben.
Nun weigert sich Elementar Bau eine anstehende Gewährleistungsarbeit an der Treppe auszuführen, bis die Rechnung beglichen ist. Das ist schon ein starkes Stück, da die Durchführung von Gewährleistungsarbeiten gesetzlich eindeutig geregelt ist, während die hier Rede stehende Rechnung strittig ist bzw. es für diese Rechnung keine Rechtsgrundlage gibt.